Sobald mir ein Titel vorliegt, wird von mir die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Sind Ihnen die Konten des Schuldners bekannt, teilen Sie mir diese bitte mit.
Ich kann auch kostengünstig eine Kreditauskunft für Sie einholen.
Auch, wenn Ihnen Forderungen des Schuldners gegen Dritte bekannt sind, informieren Sie mich darüber. Noch immer ist die Forderungspfändung die effektivste Maßnahme Ihre Außenstände kostengünstig und zeitnah zu realisieren.
Erst danach werden durch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers bis zur Verhaftung des Schuldners die übrigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgewickelt.