Durch eine weitgehende Automatisierung des Verfahrens erreiche ich für Sie eine optimale Zeit- und Kostenrelation.
Sobald ich von Ihnen einen Auftrag erhalten, prüfe ich von meiner Seite zunächst, ob gegen den Schuldner Negativmerkmale bestehen (Insolvenz, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung).
Bei der nachfolgenden Bearbeitung, außergerichtliche Zahlungsaufforderung - Mahnbescheidsantrag - Vollstreckungsbescheid, gehe ich deswegen zunächst davon aus, dass der Schuldner die entstandenen Gerichts- und Anwaltsgebühren zahlen wird.
Sollte sich trotz Vorabfrage die Insolvenz des Schuldners herausstellen, berechne ich eine Pauschale für die angefallene Tätigkeit, sowie die angefallenen Gerichtskosten und Auslagen.
Selbstverständlich kann ich Sie auch ggf. im Gerichtsverfahren vertreten, sollten Sie den Weg vor Gericht verfolgen. Ihr Vorteil ist, alles bleibt in einer Hand und Ihr Ansprechpartner ist für Ihr gesamtes Verfahren zuständig und verantwortlich.
Für die Auftragserteilung benötige ich lediglich Ihre letzte Rechnung an den Schuldner und die Mitteilung der offen stehenden Forderung. Nennen Sie mir Ihren Ansprechpartner und seine Kontaktdaten. Ich setze mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.
Gerne können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.